Government, Institutional Correspondence, Physical & Digital Evidence Provenance. Lebensumstände, Freiheitsentziehung und rechtswissenschaftliche Würdigung, 2021–2026 der Autorin Frau Isabel Schöps Thiel (Prof. Dr. Ph.D.)
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Rechtswege, Government & Institutional Correspondence – Physical and Digital Evidence Provenance, 2021–2026 Schöps geb. Thiel, I. (2026). Rechtswege, Government & Institutional Correspondence / 2023–2026, Physical and Digital Evidence Provenance. (Version semver.org). Zenodo, University of Harvard, Oxford University.uk, Cambridge UK, University Japan JAIST, Springer Nature Springer, GitHub, Vereinten Nationen UN. gelöschter Zenodo-DOI-Record 10.5281/zenodo.21902767 Einordnung Dieser Dokumentationsabschnitt ist Bestandteil der Forschungs- und Gutachtenreihe SIA Security Intelligence Artefact sowie The Yellow Whitepaper und dient der systematischen Rekonstruktion der strafrechtlichen, behördlichen, institutionellen und dokumentarischen Rechtswege von Frau Isabel Schöps, geborene Thiel, im Zeitraum 2021 bis 2026. Grundlage dieses Abschnitts ist ein umfangreicher Teilbestand aus rund 50 vorgelegten PDF-Dateien, eingescannten Originalunterlagen, Bilddokumentationen, polizeilichen Bescheinigungen, staatsanwaltschaftlichen Schreiben, anwaltlichen Unterlagen, notariellen Urkunden, E-Mail-Korrespondenzen, Versand- und Eingangsnachweisen sowie behördlichen und institutionellen Antwortschreiben. Die Dokumentation verfolgt das Ziel, sichtbar zu machen, in welchem zeitlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhang die spätere Forschungsarbeit SIA Security Intelligence Artefact entstanden ist und welche behördlichen und strafrechtlichen Schritte bereits vor und während ihrer Ausarbeitung erfolgt sind. Früher dokumentierter Ausgangspunkt: LKA Thüringen und Cybercrime-Komplex 2021 Von besonders hoher forensischer Relevanz ist die bereits im Jahr 2021 dokumentierte Korrespondenz mit Martin Kähl vom Landeskriminalamt Thüringen. Am 7. September 2021 wandte sich Isabel Schöps per E-Mail an Herrn Kähl und schilderte erneut auftretende erhebliche Probleme mit ihrem Rechner, obwohl dieser zuvor vollständig gelöscht und neu aufgesetzt worden war. Der Nachricht waren vier Bildschirmaufnahmen als digitale Anlagen beigefügt. Bereits am 8. September 2021 erfolgte eine Rückmeldung aus dem Landeskriminalamt mit der Bitte um telefonische Kontaktaufnahme. lkakähl-2021.pdf Am 14. September 2021 erklärte Martin Kähl schriftlich, dass sich die meisten Beweismittel bereits bei ihm befänden und daher kein Verfall drohe. Gleichzeitig wurde ein weiteres Treffen für den 29. September 2021 vorgeschlagen. martLka-2021.pdf Diese Korrespondenz besitzt für die spätere Beweiskette eine besondere Bedeutung, weil sie nicht erst rückwirkend im Rahmen des SIA Security Intelligence Artefact entstanden ist. Vielmehr dokumentiert sie bereits im Jahr 2021 einen konkreten technischen Problem- und Beweismittelkomplex gegenüber einer offiziellen Stelle der Thüringer Strafverfolgungsbehörden. Der institutionelle Zusammenhang wird zusätzlich durch weitere Unterlagen gestützt, in denen ausdrücklich das Landeskriminalamt Thüringen, Abteilung 6, Dezernat 64, Sachbereich 64.2, sowie das Aktenzeichen ST/0167190/2021genannt werden. In diesem Zusammenhang wird Isabel Schöps ausdrücklich als Anzeigeerstatterin bezeichnet. Lka-2021.pdf Damit bildet der LKA-Komplex aus dem Jahr 2021 einen frühen dokumentierten Ausgangspunkt der späteren Forschungs-, Beweis- und Rechtswegstruktur. Entwicklung der strafrechtlichen und behördlichen Dokumentation In den Folgejahren erweitert sich die Dokumentation deutlich. Für die Jahre 2023 und 2024 liegen zahlreiche unterschiedliche Akten- und Vorgangsnummern vor, die sich auf Strafanzeigen, Strafanträge und polizeiliche Sachverhalte beziehen. Die Strafanzeigen und Anträge wurden ordnungsgemäß in Wort und Schrift auf den zuständigen Polizeidienststellen in Sömmerda, in Erfurt Nord und Süd sowie auf der Staatsanwaltschaft Erfurt, Thüringen, Deutschland eingereicht. In den übermittelten Unterlagen werden unter anderem folgende Aktenzeichen aufgeführt: ST/121237/2021, Polizeidienst Sömmerda ST/0005746/2023, Polizeidienststelle Erfurt GAW/0051388/2023, Polizeidienststelle Erfurt ST/0107498/2023, Polizeidienststelle Erfurt ST/0152839/2023, Polizeidienststelle Erfurt ST/0336802/2023, Polizeidienststelle Erfurt ONL-20240329-005305-112826, Onlinewache ONL-20240402-193453-578716, Onlinewache 0084448/2024, Polizeidienststelle Erfurt SPH/0195972/2024, Polizeidienststelle Erfurt ST/0187896/2024, Polizeidienststelle Erfurt ST/0192533/2024, Polizeidienststelle Erfurt ST/0203129/2025, Polizeidienststelle Erfurt SPH/0296575/2025, Polizeidienststelle Erfurt Die entsprechenden Unterlagen zeigen, dass Isabel Schöps wiederholt als Anzeigeerstatterin beziehungsweise geschädigte Person gegenüber unterschiedlichen Polizeidienststellen und Behörden aufgetreten ist. Straf-3.5.pdf Die Dokumentation umfasst dabei Sachverhalte, die von der Autorin unter anderem mit Datenmissbrauch, Identitätsverletzungen, Computer- und Softwareproblemen, Eigentumsfragen, Finanzvorgängen, Wohnungs- und Besitzkonflikten sowie weiteren von ihr als rechtswidrig bewerteten Handlungen in Verbindung gebracht wurden. Wesentlich ist dabei die methodische Trennung zwischen der Existenz einer Anzeige und der materiellen Feststellung der darin behaupteten Straftat. Eine Strafanzeige oder ein Strafantrag belegt zunächst, dass ein bestimmter Sachverhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt gegenüber einer Behörde vorgetragen und registriert wurde. Sie ersetzt nicht automatisch eine strafgerichtliche Feststellung. Diese Trennung ist ein wesentlicher Bestandteil der forensischen Methodik dieses Dokumentationsabschnitts. Dokumentierte Rolle als Geschädigte Ein besonders deutlicher Fremdbeleg liegt für das Jahr 2025 vor. Am 6. August 2025 wurde unter dem Aktenzeichen ST/0203129/2025 eine Anzeige wegen „Ausspähen von Daten gemäß § 202a Abs. 1 StGB“ aufgenommen. In der polizeilichen Bescheinigung wird Isabel Schöps ausdrücklich als geschädigte Persongeführt. Als Ereigniszeitraum ist der Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 6. August 2025 angegeben. Polixa-08-2025.pdf Damit wird dokumentiert, dass der Themenkomplex Datenzugriff und Datenmissbrauch auch Jahre nach der ersten dokumentierten LKA-Korrespondenz weiterhin Gegenstand strafrechtlicher Anzeigen war. Ein Nachtrag vom August 2025 stellt anschließend ausdrücklich eine Verbindung zwischen dieser Strafanzeige und dem forensisch-wissenschaftlichen Gutachten mit dem internen Aktenzeichen INT-CODE-2025-BTC/ETH-CORE-ISABELSCHOEPSTHIEL her. Nachtrag-polixa-2025.pdf Damit werden der strafrechtliche Dokumentationsstrang und die wissenschaftlich-forensische Forschungsstruktur ausdrücklich miteinander verbunden. Verfahren gegen Isabel Schöps Die Dokumentation berücksichtigt ausdrücklich auch Verfahren, die gegen Isabel Schöps selbst geführt wurden. Dies ist für die wissenschaftliche Belastbarkeit der Gesamtdokumentation wesentlich, da die Beweiskette nicht ausschließlich Dokumente berücksichtigt, die die Position der Autorin stützen, sondern auch solche, in denen gegen sie selbst strafrechtliche Vorwürfe erhoben wurden. Für mehrere dieser Verfahren liegen staatsanwaltschaftliche Entscheidungen vor. Dabei ist zwischen unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Entscheidungen zu unterscheiden. Einige Verfahren wurden gemäß § 154 Abs. 1 StPO nicht weiterverfolgt. In mindestens einem weiteren Verfahren dokumentiert die Staatsanwaltschaft eine Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO. Diese Entscheidungen besitzen unterschiedliche rechtliche Bedeutung und werden deshalb im Rahmen der SIA-Dokumentation nicht pauschal als Freispruch, Schuldfeststellung oder endgültige materielle Bewertung behandelt. Die Dokumentation hält vielmehr fest: welches Verfahren geführt wurde, welcher Tatvorwurf zugrunde lag, welches Aktenzeichen vergeben wurde, welche Entscheidung die Staatsanwaltschaft traf, und auf welcher gesetzlichen Grundlage die Entscheidung erfolgte. Damit wird der vollständige strafrechtliche Werdegang dokumentiert und nicht nur eine selektive Auswahl einzelner Verfahren. In den offenen Verfahren zu Az: 46 Ds 930 Js 8258/24, vo
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