Hirntoddiagnostik im Einzugsbereich der Neurologischen Universitätsklinik Erlangen von 1984 bis 1994
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(opens in new window) Buy Article (opens in new window) Permissions and Reprints (opens in new window) Zusammenfassung Grundproblematik und Fragestellung: Eine Voraussetzung der Organentnahme zu Transplantationszwecken ist die sichere Diagnose des Hirntodes. Demographische Basisdaten und Daten über die Ätiologie der zugrundeliegenden Erkrankungen sowie über die Einwilligungsformen zur Organentnahme bei hirntoten Patienten fehlen weitgehend. Diese Themenbereiche wurden bei der Auswertung von Hirntoduntersuchungsprotokollen analysiert. Patienten und Methodik: In den Jahren 1984-1994 wurden konsekutiv 547 Patienten vom Hirntoddiagnostik-Konsiliardienst der Neurologischen Universitätsklinik Erlangen untersucht. Die Hirntodkriterien entsprachen den Empfehlungen der Bundesärztekammer. Die Protokolle wurden retrospektiv hinsichtlich demographischer Daten, Ätiologie der Erkrankung und Häufigkeit der Einwilligung zur Organspende ausgewertet. Ergebnisse: Der Hirntod wurde bei 521 Patienten (319 männlich, 202 weiblich, mittleres Alter 40,1 [1,5-84] Jahre) festgestellt. Die häufigsten Ursachen waren Schädel-Hirn-Traumata (43,5 %), Subarachnoidalblutungen (18,6 %) und intrazerebrale Blutungen (16,6 %), ferner generalisierte Hypoxien (9,5 %), Hirninfarkte (7,3 %) und sonstige Erkrankungen (4,5 %). 6 % der Patienten starben infolge Suizids. Bei 59,1 % von 413 Patienten erfolgte eine Organentnahme. In 1,7 % fand sich eine Einwilligung durch Spenderausweis, in 57,4 % durch Einverständnis der nächsten Angehörigen. In 21,8 % wurde eine Organspende durch die Angehörigen abgelehnt, in 19,1 % der Fälle war sie aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Zustimmungsrate der Angehörigen zur Organentnahme bei Suizidpatienten betrug 75,8 %. Die meisten Patienten (86,5 %) wurden in den Kliniken der Universität Erlangen-Nürnberg und im Klinikum der Stadt Nürnberg untersucht, seltener in den regionalen Krankenhäusern des Einzugsbereiches Nordbayern (13,5 %). Folgerung: Bei Verdacht auf Hirntod sollte ein möglichst erfahrener Konsiliarius rechtzeitig hinzugezogen werden, um das Vorhandensein beziehungsweise das Fehlen von Voraussetzungen für ein Überleben des Patienten frühzeitig zu erkennen und um bei Vorliegen des Hirntodes die Möglichkeit einer Organentnahme zu Transplantationszwecken prüfen zu lassen.
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Le contrôle bibliographique ouvert
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- Titre Crossref
- Hirntoddiagnostik im Einzugsbereich der Neurologischen Universitätsklinik Erlangen von 1984 bis 1994
- Date Crossref
- 25/03/2008
- Éditeur
- Georg Thieme Verlag KG
- Type
- journal-article
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